Ab März 2018 gilt das neue „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG). Ziel: übersichtliche und verständliche Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im digitalen Zeitalter.
Am 1. März 2018 ist das im Sommer 2017 vom Bundestag beschlossene neue „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war, übersichtliche und einfach verständliche Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im digitalen Zeitalter zu schaffen.
Tatsächlich bedeutet dieses Gesetz für uns Hochschulen eine Erleichterung. Es gibt nunmehr klarere Regeln als früher, und auch eine generelle „Wissenschaftsschranke“ wurde eingeführt: 15 Prozent eines Werkes dürfen für Lehr- und Forschungszwecke prinzipiell verwendet werden.
Obwohl die Regelungen insgesamt wissenschaftsfreundlicher sind als vorher, sind sie im Detail vielfältig. Wir haben daher zusammen mit der Hochschulbibliothek eine erste Handreichung vorbereitet, die Ihnen die Orientierung erleichtern soll.
Zusätzlich informiert die Bibliothek künftig auf einer eigenen Themenseite. Den Gesetzestext selbst finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Zur Vergütungsregelung gibt es noch keine neuen Informationen – die verantwortlichen Verhandlungspartner (VG Wort und Kultusministerkonferenz) wollen jedoch eine Lösung finden.